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   BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00   

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https://dejure.org/2000,9588
BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Erlöschens von Bergwerkseigentum mit dem Grundgesetz - Einhalten einer gesetzlichen Anzeigefrist als Voraussetzung für das Nichterlöschen des Eigentums - Rechtfertigung des Erlöschens aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - BVerfGE 70, 191 ; Beschluß vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 m.w.N.).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, daß sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts (BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985, a.a.O., S. 286, und Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 212).

    Durch das bloße Bedürfnis nach Rechtseinheit im Zuge einer Neuregelung wird sie nicht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 213 m.w.N.).

    Die Beschwerde macht geltend, die Vorinstanz sei von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - (BVerfGE 83, 201) abgewichen.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) könne in dem Verlust des Rechts jedenfalls dann nicht erblickt werden, wenn das betreffende Recht infolge des ihm zugrundeliegenden Sachverhaltes ohnehin besonders geltend gemacht werden müsse und sein Erlöschen vom Berechtigten binnen angemessener Frist und in einfacher, leicht zu erfüllender Form verhindert werden könne (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerfGE 70, 278 ; s. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 20. Oktober 1998 - VIZ 1999, 146).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, daß sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts (BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985, a.a.O., S. 286, und Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 212).

  • BVerfG, 27.07.1987 - 1 BvR 995/86
    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Im Beschluß vom 27. Juli 1987 - 1 BvR 995/86 - (Zeitschrift für Bergrecht 1988, 80) hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Bestätigungsverfahrens in § 149 BBergG als Eigentumsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gewürdigt.

    In seinem Beschluß vom 27. Juli 1987 (a.a.O., S. 80 f.) hat es vielmehr ausgeführt, der Gesetzgeber habe mit der Einführung dieses Bestätigungsverfahrens u.a. eine Art "Flurbereinigung" durch den Wegfall nur noch formal existierender Bergbauberechtigungen bezweckt, um eine möglichst sinnvolle, planmäßige und umfassende Nutzbarmachung der vorhandenen Rohstoffreserven zu fördern.

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - BVerfGE 70, 191 ; Beschluß vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) könne in dem Verlust des Rechts jedenfalls dann nicht erblickt werden, wenn das betreffende Recht infolge des ihm zugrundeliegenden Sachverhaltes ohnehin besonders geltend gemacht werden müsse und sein Erlöschen vom Berechtigten binnen angemessener Frist und in einfacher, leicht zu erfüllender Form verhindert werden könne (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerfGE 70, 278 ; s. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 20. Oktober 1998 - VIZ 1999, 146).
  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00

    Verlust alter Rechte gem § 149 BBergG idF vom 13.08.1980 mit Eigentumsgarantie

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 34.00 -,.
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